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Breaking-News mit Lukas Hendricks: Fristverlängerung Schlussabrechnung Corona-Hilfen bis 30. September 2024!

Heute haben die Vertreter von Bund und Ländern in Absprache mit den zuständigen Berufsorganisationen während einer außerordentlichen Wirtschaftsministerkonferenz ein gemeinsames Einvernehmen über eine finale Verlängerung der Abgabefrist für die Endabrechnungen erzielt. Demnach ist es möglich, die Schlussa­brechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen, einschließlich der Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfen, bis zum 30. September 2024 vorzulegen.

🔺 Kurzes Statement von Steuerberater Lukas Hendricks:


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