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Durch § 14 ErbStG soll vermieden werden, dass zur mehrfachen Ausnutzung des persönlichen Freibetrags eine einheitliche Zuwendung in mehrere Zuwendungen aufgeteilt wird. Die Vorschrift ist jedoch nur anzuwenden, wenn mehrere Erwerbe innerhalb von 10 Jahren bei derselben Person anfallen.

 

Es ist daher unerlässlich, einerseits die Folgen der Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG zu kennen, andererseits aber auch die Vorteile der Vorschrift optimal zu nutzen. Das Seminar bereitet Sie darauf praxisgerecht vor und weist in diesem Zusammenhang auch auf Besonderheiten hin.

 

 


 

Themenschwerpunkte:

  • Darstellung der Voraussetzungen für die Zusammenrechnung
  • Durchführung der Zusammenrechnung und Veranschaulichung der Zusammenrechnung anhand von Berechnungsbeispielen
  • Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung bei einem Vorerwerb
  • Ermittlung des Steuerhöchstbetrags für den Nacherwerb
  • Zusammenrechnung in besonderen Fällen
    • Zwischenzeitliche Änderung der Besteuerungsgrundlagen
    • Zusammenwirken von § 14 ErbStG mit anderen Vorschriften des ErbStG
Termine
245,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Karen Rotering (Dipl.-Finanzwirtin)
Ansprechpartner*in
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Oliver Heuser
heuser@ifu-institut.de
0228 52000-30
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen
Steuerberater-Mitarbeitende