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+++ Fachkräfteeinwanderungsgesetz kompakt – Visa einfacher erhalten – Einreise erleichtert – Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten beachten! +++

 

Zum 01. März 2024 sind die neuen Regelungen zur Beschäftigung und Anerkennung ausländischer Fachkräfte in Kraft getreten. Dies betrifft unter anderem den Aufenthalt und die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation. Auch ohne dass ihr Abschluss in Deutschland formal anerkannt ist, dürfen ausländische Fachkräfte künftig in nicht reglementierten Berufen in Deutschland arbeiten.

Der Sozialversicherungsexperte Raschid Bouabba informiert Sie über die neuen Regelungen sowie die Besonderheiten in der Sozialversicherung.

 

Themenschwerpunkte:
 

  • Neue Regelungen zu Berufserfahrung und ausländischem Abschluss
  • Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
  • Kurzzeitige Beschäftigung in Branchen mit großem Bedarf
  • Beschäftigung von Studierenden
  • Besonderheiten in der Sozialversicherung
Termine
195,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Raschid Bouabba (MBA, Dipl.-Wirtschaftsingenieur)
Ansprechpartner*in
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Svenja Jamann
jamann@ifu-institut.de
0228 52000-45
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater-Mitarbeitende
Steuerberater/innen und StB-Mitarbeitende