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Schauen Sie sich gerne den Teaser unten auf der Seite an und erfahren Sie in einer kurzen Vorschau, was Sie erwartet!

+++ Mit der Ende März erfolgten Zustimmung des Bundesrats ist das Wachstumschancengesetz nun endgültig verabschiedet!
Wir informieren Sie jetzt über alle wichtigen Neuerungen! +++

 

+++ Investitionsanreize für Ihre Mandanten: Bis zu 60 % AfA im Erstjahr! +++

 

Nachdem unlängst eine Einigung im Vermittlungsausschuss erzielt wurde und der Bundestag die Lösung bereits am 23.02.2024 verabschiedet hat, hat nun auch der Bundesrat dem Gesetz in seiner Sitzung vom 22.03.2024 endgültig zugestimmt. 
 
Mit dem "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" - kurz "Wachstumschancengesetz" soll die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert werden. Außerdem sollen Impulse gesetzt werden, damit Unternehmen akut mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen können.
 
Das jetzt verabschiedete Gesetz enthält zahlreiche Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf. Im Rahmen dieses Praxisseminars erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die steuerlichen Änderungen. Außerdem informieren wir Sie über die Regelungen, die im Dezember 2023 aus dem Wachstumschancengesetz herausgelöst und in das inzwischen bereits verkündete Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen wurden. Wir bieten Ihnen somit in kompakter Form ein optimales Wissens-Update für die Praxis und die Beratung Ihrer Mandanten.

 

Hervorzuheben sind folgende Maßnahmen:

  • Revolutionäre Einführung einer 40% igen „Superabschreibung“ für Investitionskosten ab 01.01.2024
  • Einführung einer neuen degressiven AfA für Wohngebäude
  • Höhere Schwellenwerte und zeitliche Ausdehnung der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau und Kombinationsmöglichkeiten mit der neu eingeführten degressiven Abschreibung bei Wohngebäuden
  • Befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter, aber nur für einen 9-monatigen Begünstigungszeitraum
  • Sonderregelung bei der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen
  • Änderungen beim Verlustvortrag
  • Die bahnbrechende Verpflichtung zur Erstellung von eRechnungen ab 01.01.2025 im B2B-Bereich
  • Anhebung von Beträgen bei den Aufwendungen für Geschenke, beim Pauschbetrag für Berufskraftfahrer
  • Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung
  • Reform der Thesaurierungsbegünstigung § 34a EStG u. § 1a KStG
  • Alle sonstigen Änderungen aus allen Steuerbereichen systematisch im weiteren Überblick
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Veranstaltungsart
Termine
295,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Stefan Hoffmann (Dipl.-Finanzwirt)
Ansprechpartner*in
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Svenja Jamann
jamann@ifu-institut.de
0228 52000-45
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater*innen
Steuerberater-Mitarbeiter*innen
Rechtsanwälte/*innen und Steuerberater*innen
Steuerberater*innen und StB-Mitarbeiter*innen