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Die atypisch stille Gesellschaft kann im Einzelfall ein gutes Gestaltungsmodell sein, geht aber mit einem erheblichen Umfang administrativer Herausforderungen einher. In dem Seminar wird dargestellt, welche handelsrechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen die atypisch stille Gesellschaft selbst und der Inhaber des Handelsgewerbes zu erfüllen haben und wie diese Hürden in der Beratungspraxis effektiv genommen werden können.
 

Themenschwerpunkte: 

  • Wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Vorüberlegungen
  • Handelsrechtliche Bilanzierung
  • Deutlich abweichende steuerliche Bilanzierung inkl. E-Bilanz-Pflicht
  • Wer übermittelt was aus welchem Bestand: E-Bilanzen, zwei GewSt-Erklärungen, F-Erklärung & KSt-Erklärung sowie LSt-Anmeldung und USt-Voranmeldung
  • Überlegungen zur praxistauglichen Abbildung der unterschiedlichen Behandlung
  • Darstellung anhand von Beispielsfällen
Termine
245,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Lars Mayer (Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt)
Ansprechpartner*in
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Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen