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Das Seminar beschäftigt sich mit der Verwaltung und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Dabei werden neben den erbrechtlichen Fragen auch gesellschaftsrechtliche Besonderheiten und die vorweggenommene Erbfolge sowie ihre Auswirkung auf das Einkommensteuer- und Erbschaftsteuerrecht behandelt. Gerade die Problematik der einkommensteuerlichen Zuordnung der Erträge gewinnt während der in der Praxis immer länger andauernden Verwaltung der Gesamthandsgemeinschaft zunehmend an Bedeutung. Das Seminar zeigt die rechtlichen Vorrausetzungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft auf und liefert Praxishilfen für die Umsetzung.


Themenschwerpunkte:
 
  • Entstehung und Verwaltung der Erbengemeinschaft
  • Gesamthand und Sondererbfolge bei Anteilen an Personengesellschaften
  • Die Besonderheiten des § 18 GmbHG bei gesamthänderisch gebundenen Geschäftsanteilen
  • Auswirkung der vorweggenommenen Erbfolge auf den Auseinandersetzungsanspruch
  • Einkommensteuerliche Zuordnung der Erträge während des Bestands der Erbengemeinschaft
  • Auswirkung der vorweggenommenen Erbfolge auf die Erbschaftsteuer
  • Teilungsanordnungen und Vorausvermächtnis
  • Testamentsvollstreckung zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Termine
315,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Dr. Manuel Tanck (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht)
Ansprechpartner*in
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Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen