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+++ Nutzen Sie die Chancen aus der Fortentwicklung der Immobilienwertermittlungsverordnung und der Aktualisierung der Arbeitshilfe des BMF vom 26.03.2024 – Die Kombination aus schnellerer Abschreibung und höherer AfA-BMG eröffnet vielen Immobilienbesitzern jetzt eine Chance auf spürbare Steuerentlastungen. +++

+++ Mandantenbindung durch individuelle Gestaltungsberatung und lohnende Steuerminderung – Umsatzchance für die Kanzleien durch komprimierte „Sonderaktion Immobilien“ +++

Im Seminar erklärt unsere Expertin Lisa Wittmeier die rechtlichen Grundsätze und Einzelheiten rund um das Praxisthema Kaufpreisaufteilung. Die Gestaltungsoptionen, die sich in den letzten Jahren ergeben haben und immer weiter fortentwickelt wurden, werden umfassend anhand von Berechnungsbeispielen dargestellt – auch verfahrensrechtliche Überlegungen spielen hier eine Rolle.

 

Themenschwerpunkte: 

  • Vertragliche Kaufpreisaufteilung vs. Gutachten
  • Rechnerische Aufteilung nach der alten Arbeitshilfe und Beanstandungen des BFH
  • Zur Umsetzung der lt. BFH gebotenen, stärkeren Betrachtung der Verkehrswerte wurde die Arbeitshilfe des BMF entlang der Bewertungsmaßstäbe aus der Immobilienwertermittlungsverordnung fortentwickelt und letztmalig am 26.03.2024 aktualisiert. Die stark gestiegenen Verkehrswerte der Immobilien finden jetzt auch Berücksichtigung in der Kaufpreisaufteilung. Das schafft zusätzliches Abschreibungsvolumen.
  • Funktionsweise der neuen Arbeitshilfe nach der Reaktion des BMF
  • Regionale Besonderheiten und deren „Einpreisung“
  • Beweislast, Erfolgsaussichten und Kosten im Klageverfahren
  • Grundsatz der Abschnittsbesteuerung: Der Anwendungsbereich der aktualisierten Arbeitshilfe wurde auf Anschaffungszeitpunkte vor dem 1.1.2015 erweitert. Die höhere AfA-BMG kann in Bestandsfällen „im ersten offenen Jahr“ beantragt werden
  • Besonders attraktiv: Aus der Kombination von zusätzlichem AfA-Volumen und schnellerer Abschreibung ergibt sich in vielen Fällen eine unerwartete und willkommene Steuerminderung für den Mandanten – Lisa Wittmeier erklärt die Einzelheiten!
  • Überlegungen zum Umgang mit dem BMF-Schreiben vom 22.02.2023
  • Sachwertverfahren mit Regionalfaktor, Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren
  • Die neue 3% AfA (Fertigstellung ab 01.01.2023)
  • Querverweise auf die neue Bewertungsmethodik für Grundvermögen im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Empfehlung: Dieses Thema bietet sich auch für eine Zentralisierung an. Qualifizieren Sie einen oder mehrere Mitarbeiter/innen zur / zum Experten für die Kaufpreisaufteilung und Abschreibung von Immobilien!
 

Termine
245,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Lisa Wittmeier (Dipl.-Finanzwirtin, Steuerberaterin)
Ansprechpartner*in
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Oliver Heuser
heuser@ifu-institut.de
0228 52000-30
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen und StB-Mitarbeitende