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Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet bei Feiertagen, Krankheit und Urlaub den Lohn fortzuzahlen. Doch besteht große Unsicherheit, wie man den Grundlohn berechnet! Welche Entgeltbestandteile sind hier anzurechnen? Welche Arbeitszeit ist zugrunde zu legen? 

Welche Rechtsfolgen
drohen bei fehlerhafter Berechnung?  Diese und viele weitere wichtige Fragen rund um das Thema „Entgeltfortzahlung“ beantwortet Ihnen unser Sozialversicherungsexperte Raschid Bouabba.


Themenschwerpunkte:

  • Arbeitgeberpflicht zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, Feiertagen, Urlaub
  • Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Vergütung (Vorgaben für das zu zahlende Arbeitsentgelt und die zu berücksichtigende Arbeitszeit)
  • Abgrenzen der Entgeltbestandteile, die zu berücksichtigen sind
  • Rechtsfolgen bei fehlerhafter Entgeltfortzahlung
  • Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten
Termine
195,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Raschid Bouabba (MBA, Dipl.-Wirtschaftsingenieur)
Ansprechpartner*in
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Svenja Jamann
jamann@ifu-institut.de
0228 52000-45
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater-Mitarbeitende