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Sozialversicherungsrechtliche Risiken kennen und Besonderheiten bei der Abrechnung von Remote work und Telearbeit beherrschen!


+++ Flexibel arbeiten nach Lust und Laune, an verschiedenen Orten und zu frei wählbaren Zeiten ermöglichen, Arbeitgeberattraktivität steigern, die Gefahren für Kanzleien und Mandantenunternehmen kennen sowie standardisierte Vorgehensweisen beherrschen +++

 

Spätestens seit der Corona-Pandemie ist das Arbeiten im Homeoffice – ob im Inland oder Ausland – nicht mehr aus unserem Arbeitsleben wegzudenken. Doch Vorsicht: Es gibt vielfältige Besonderheiten und sozialversicherungsrechtliche Stolperfallen bei der Abrechnung von Remote work und Telearbeit. Unser Sozialversicherungsexperte Raschid Bouabba sorgt in diesem Seminar für die notwendige fundierte Aufklärung.

 

Themenschwerpunkte

  • Weiterhin hohe Nachfrage zum zeitflexiblen und ortsungebundenen Arbeiten 
  • Gesetzliche Bestimmungen: Arbeits(zeit-)recht und Sozialversicherung kompakt
  • Arbeiten im inländischen Homeoffice (Remote work) in verschiedenen Bundesländern
  • Arbeiten im Ausland (=Cross-boarder remote work) in und außerhalb der EU
  • Auswirkungen des Tätigkeitsortes auf die Entgeltabrechnung (Feiertage, Zuschläge)
  • Mobiles Arbeiten: Feiertagsshopping (Arbeitspflicht oder bezahlte Freistellung)
  • Mobiles Arbeiten: Rechtskreiszuordnung (Ost/West) sowie Sonderfall Sachsen (PV)
  • Abrechnungstechnische Besonderheiten (Bescheinigung A1, Meldungen, Wertguthaben etc.)
Termine
245,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Raschid Bouabba (MBA, Dipl.-Wirtschaftsingenieur)
Ansprechpartner*in
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Oliver Heuser
heuser@ifu-institut.de
0228 52000-30
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen und StB-Mitarbeitende