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+++ Sensations-Entscheidung:
BVerfG lässt Buchwertübertragung zwischen Schwester-Personengesellschaften zu!

(Pressemitteilung vom 12.01.2024 - Beschluss vom 28.11.2023: 2 BvL 8/13) +++

 

§ 6 Abs. 5 EStG hat bereits seit 25 Jahren den Mitunternehmererlass abgelöst. Dennoch bestehen offene Rechtsfragen, praktische Schwierigkeiten und fiese Fußangeln. In dem Seminar wird Licht ins Dunkel gebracht, indem erst die grundsätzliche Systematik der Vorschrift erläutert wird und sodann Besonderheiten und Gestaltungspotenziale dargestellt werden – im bewährten Lars-Mayer-Stil mit praxisnahen Beispielen und klaren Schaubildern. In der Darstellung der Überführungen und Übertragungen war die Übertragung zwischen Schwestergesellschaften bisher der "blind spot". Durch die Entscheidung des BVerfG kann diese Lücke endlich gefüllt werden.


 

Themenschwerpunkte: 

  • Der Unterschied zwischen Überführung und Übertragung
  • Die Verbuchung in den verschiedenen Kapitalkonten (Vierkontenmodell)
  • Gestaltungen zur Vorbereitung von vorweggenommener Erbfolge und Unternehmensverkauf
  • Querverweise auf Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer
  • Umstrittene Fälle: Übertragungen zwischen zwei Gesamthänden und teilentgeltliche Vorgänge
  • Alternativgestaltungen unter Ausnutzung von § 6b EStG
  • Abgrenzung zu § 24 UmwStG

Termine
245,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Lars Mayer (Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt)
Ansprechpartner*in
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Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen