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+++ Die siebenjährige Sperrfrist aufgrund von Einbringungsvorgängen in eine Kapitalgesellschaft nach §§ 20 ff. UmwStG und die Auswirkungen von Folgeumwandlungen vor dem Hintergrund einer rückwirkenden Einbringungsgewinnbesteuerung +++
 

Im Zusammenhang mit Einbringungen nach §§ 20 ff. UmwStG unter dem gemeinen Wert ist die siebenjährige Sperrfrist aus § 22 Abs. 1 bzw. 2 UmwStG für die Beratungspraxis von enormer Bedeutung. Grundsätzlich sinnvolle Folgeumwandlungen können hier nämlich als möglicher Sperrfristverstoß in eine Steuerfalle führen. In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Regelungen aus § 22 UmwStG und eine Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Umwandlungen innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist.


 

Themenschwerpunkte: 

  • Einbringungsvorgänge nach dem UmwStG
  • Sinn und Zweck des UmwStG
  • Sperrfristregelungen aus § 22 Abs. 1 und 2 UmwStG
  • Auswirkungen einer rückwirkenden Einbringungsgewinnbesteuerung
  • Unterschied zwischen Einbringungsgewinn I und II
  • Systematik zwischen Veräußerungsgewinn und Einbringungsgewinn
  • Nachweis zum 31.05. aus § 22 Abs. 3 UmwStG
  • Folgeumwandlungen als Sperrfristverstoß





 
Termine
245,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Marcel Jordan (Steuerberater)
Ansprechpartner*in
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Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen