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In diesem Seminar stellt unser Referent, RA/StB Nico Schley, ausgewählte Gestaltungsansätze für Unternehmer und Immobilienbesitzer anhand von Praxisfällen vor.  Der steuerliche Berater soll hierdurch in die Lage versetzt werden, dem Mandanten nicht „nur“ als laufender Berater zur Seite zu stehen, sondern auch darüber hinaus Empfehlungen zu steuervorteilhaften Gestaltungen geben zu können.

Neben der Darstellung von praxisrelevanten Gestaltungslösungen erfolgt auch eine eingehende Auseinandersetzung mit den Grundsätzen des § 42 AO. Was ist erlaubt? Was sollte man vermeiden? Und wie kann man dem Einwand eines Gestaltungsmissbrauchs vorbeugen?

 

Themenschwerpunkte:

  • Gestaltungsoptionen bei der Gewinnverwendung und Gewinnverteilung (inkongruente Gewinnverwendung, disquotale Gewinnausschüttungen, personenbezogene Rücklagekonten), um den unterschiedlichen Liquiditätsbedürfnissen der (Familien-)Gesellschafter Rechnung zu tragen
  • Wenn die Gründung einer Holding-GmbH versäumt wurde: Gestaltungsansätze zur nachträglichen Errichtung einer Holdingstruktur zur Inanspruchnahme von § 8b KStG bzw. zur steuerfreien Veräußerung von GmbH-Anteilen bei anstehendem Unternehmensverkauf
  • Gewerbesteueroptimierung durch Sitzverlegung und Gründung von „Servicegesellschaften“
  • Die Genossenschaft als taugliches Gestaltunginstrument zur steuermindernden Berücksichtigung privater Aufwendung, zur Erzielung steuerfreier Immobilieneinkünfte oder zur steueroptimierten Nachfolge?
  • Steueroptimierte Strukturierung von Immobilienvermögen („richtige“ Rechtsform, Senkung der Ertragsteuerbelastung, Vermeidung von Gewerbesteuer und Vermeidung von Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Bestandsimmobilien)
  • Gestaltungsoptionen zur Verlagerung von Einkünften auf (minderjährige) Kinder (Ausnutzung Grundfreibeträge und Erzielung von Progressionseffekten)
  • Gestaltungsoptionen, um „schädliches Verwaltungsvermögen“ (z.B. fremdvermietete Immobilien) sowie Großvermögen als nach §§ 13a/b ErbStG begünstigtes Betriebsvermögen zu übertragen
  • Auseinandersetzung mit den Grundsätzen des § 42 AO: Was ist erlaubt? – Was sollte man vermeiden? – Wie kann man dem Einwand eines Gestaltungsmissbrauchs vorbeugen?
Termine
355,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Nico Schley (Steuerberater, Rechtsanwalt, FA für Steuerrecht, Dipl.-Finanzwirt)
Ansprechpartner*in
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Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater-Mitarbeitende