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Ab 2021 gelten wieder die alten Umsatzsteuersätze

Zur Ankurbelung der Konjunktur wurden die Umsatzsteuersätze zum 1.7.2020 für ein halbes Jahr von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt.

Ab dem 1.1.2021 gelten wieder die „alten Sätze“ von 19% und 7%.

Steht fest, dass die Leistung erst nach dem 31.12.2020 erbracht wird, sind wieder die erhöhten Steuersätze zu zahlen.

Details regelt der Bundesfinanzminister mit BMF-Schreiben vom 4.11.2020, Az. III C 2 - S 7030/20/10009

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