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Baukindergeld: Verlängerung des Förderzeitraumes bis 31.3.2021 geplant

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sieht vor, den Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergelds um drei Monate zu verlängern. Anlass der angedachten Verlängerung sind die Auswirkungen Corona-Pandemie, weshalb viele Antragsteller die Fristen nicht einhalten können.

Neubauten wären dann begünstigt, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.3.2021 (bisher: 31.12.2020) erteilt wurde. Beim Erwerb muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.3.2021 (bisher: 31.12.2020) beurkundet worden sein.

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