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Keine Deckelung des Privatanteils der PKW-Nutzung im Wege der 1%-Regelung auf 50 % der Kosten

Auch wenn die Anwendung der pauschalen sog. „1%-Regel“ gesetzlich voraussetzt, dass der Pkw zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist es nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 15.5.2018, X R 28/15) nicht zwingend, die Nutzungsentnahme für die private PKW-Nutzung auf 50 % der Gesamtkosten für den PKW zu beschränken.
 
Im Urteilsfall argumentiert der Kläger, den Wert der Nutzungsentnahme sei auf maximal 50 % der Gesamtkosten zu begrenzen.
 
Dies lehnte der BFH jedoch ab, weil jeder Steuerpflichtige der typisierenden Ein-Prozent-Regel durch ein ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs entgehen könne und eine teleologische Reduzierung des gesetzlichen Wortlauts durch Deckelung der Nutzungsentnahme daher nicht geboten sei.

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