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Mit Beschluss der Ministerpräsidentnkonferenz vom 18. November 2021 sowie vom 2. Dezember 2021 wurden die Corona-Hilfen auf den Zeitraum Januar bis März 2022 ausgedehnt

Die Konditionen entsprechen grundsätzlich denen der bisherigen Hilfen, jedoch werden einige förderfähige Fixkostenpositionen gestrichen und die Höhe der Hilfe gegenüber der Überbrückungshilfe III geändert.

Durch eine Verlängerung des genehmigten Beihilferahmens durch die EU wurden zudem die Budgets für Kleinbeihilfe und Fixkostenhilfen erhöht.

Die Details der FAQ werden aktuell noch erarbeitet.

Zudem ist seit Anfang Dezember 2021 die Schlussabrechnung der Neustarthilfe durch Prüfende Dritte möglich.

 

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