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NRW setzt sich für verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten bei der NRW-Soforthilfe 2020 ein

Minister Pinkwart teilte dazu mit: Wir nehmen die Sorgen der Unternehmerinnen und Unternehmer ernst und sind in Gesprächen mit dem Bund Düsseldorf. Um von der Corona-Pandemie betroffenen Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen, haben Land und Bund mit der NRW-Soforthilfe 2020 insgesamt 4,5 Milliarden Euro Zuschüsse ausgezahlt. Mit dem Ende des Förderzeitraums hat das Land ab Anfang Juli gemäß den Bundesvorgaben das angekündigte Abrechnungsverfahren gestartet und bislang rund 100.000 der insgesamt 426.000 Hilfeempfänger um Rückmeldung ihres Finanzierungsengpasses gebeten. Dabei haben sich einige der Abrechnungsvorgaben als problematisch erwiesen. Der Bund hat nun allen Ländern die Möglichkeit eröffnet, zum Abrechnungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben. Um Forderungen nach einem geänderten Rückmeldeverfahren gerecht zu werden, hat Nordrhein-Westfalen dem Bund offene Punkte mitgeteilt und hält das Rückmeldeverfahren bis zur Klärung dieser Fragen an.

Auf Initiative verschiedener Handelskammern, Handwerkskammern und zahlreichen öffentlichen Rückmeldungen scheint nun doch noch etwas Bewegung in die Sache zu kommen. Betroffenen Empfänger von Soforthilfen wird empfohlen bis auf weiteres die Entwicklung abzuwarten.

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