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Prüffelder 2020 der Finanzämter in NRW

Im Kalenderjahr 2020 wird durch die Finanzämter in NRW das zentrale Prüffeld „Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15und § 18 EStG“ bearbeitet.
 
Als Liebhaberei ist die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen zu verstehen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Die Tätigkeit dient damit nicht primär der Erzielung von positiven Einkünften, sondern wird aus persönlichen Gründen oder aufgrund persönlicher Neigungen vom Steuerpflichtigen betrieben. Das Finanzamt geht von Liebhaberei aus, wenn ein Steuerpflichtigen mit einer selbständigen Tätigkeit über einen längeren Zeitraum Verluste erzielt und anzunehmen ist, dass er nicht die Absicht hat, tatsächlich Gewinne aus der Tätigkeit zu erzielen.
 
Steuerpflichtige mit langjährigen Verlusten sollten sich daher auf vermehrten Nachfragen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung einstellen.
 
Neben dem zentralen Prüffeld „Liebhaberei“ bearbeiten zahlreiche Finanzämter in NRW noch weitere dezentrale Prüffelder. Eine Liste dieser Prüffelder für das Kalenderjahr 2020 finden Sie auf der Homepage der OFD NRW:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/20200113_liste_internet_prueffelder.pdf

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