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Steuer-News mit Lukas Hendricks: Analyse des Regierungsentwurfs zum Jahressteuergesetz 2022

Steuerberater Lukas Hendricks stellt Ihnen kurz und kompakt anhand des Regierungsentwurfs die wesentlichen geplanten Änderungen im Jahressteuergesetz 2022 aus Praktiker-Sicht vor:


 

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Mit dem Jahressteuergesetz 2022 sollen u.a. folgende Änderungen erfolgen:

  • Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer, § 139b AO
  • Modernisierung des Abzugs von Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung
  • Einführung einer Ertragsteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen
  • Erweiterung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen im Zusammenhang mit steuerbefreiten Photovoltaikanlagen
  • weitgehende Abschaffung der Registerfälle für die Zukunft und rückwirkende Abschaffung der Registerfälle für Drittlizenzen, § 49 EStG
  • Aufhebung der Begrenzung des Spitzensteuersatzes auf 42 Prozent für die Gewinneinkünfte des Jahres 2007 zur Umsetzung der Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 20212 – BvL 1/13 –, § 32c EStG
  • Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf 3 Prozent, § 7 Absatz 4 EStG
  • vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023, § 10 Absatz 3 EStG
  • Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags, § 20 Absatz 9 EStG
  • Anhebung des Ausbildungsfreibetrags, § 33a EStG
  • Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlages
  • Verfahrensverbesserungen bei der Riester-Förderung
  • Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes an die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021

Sowie im Bereich der Umsatzsteuer:

  • Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen
 

Zum Download des Regierungsentwurfs: Jahressteuergesetz 2022►►


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