Immer Up-to-date mit den IFU-Steuer News und Lukas Hendricks: Heute geht es um die Verlängerung der Energiekostendämpfung!
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ein „Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges“ für Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher aufgespannt wird. Dabei wurde festgelegt, dass das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) und das angekündigte KMU-Programm für den Mittelstand in den Maßnahmen für eine Gas- und Strompreisbremse aufgehen werden. Die Details werden jetzt ausgearbeitet. Es ist davon auszugehen, dass der Abwehrschirm in Zukunft auch Branchen außerhalb der KUEBLL-Listen und sowie KMU einschließen wird.
Um den Übergang zu gestalten wird das Energiekostendämpfungsprogramm nun wie bereits von der Bundesregierung beschlossen bis Ende 2022 verlängert, wie die BAFA heute im Internet mitteilte. Vorbehaltlich der Genehmigung der Europäischen Kommission können Unternehmen gefördert werden, und zwar für den gesamten Förderzeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2022.
Anträge können ab sofort auch vor der Veröffentlichung der Richtlinienverlängerung bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden. Zuschüsse können aber erst bewilligt werden, wenn die Genehmigung der Europäischen Kommission vorliegt.
Zur Wahrung der Frist muss der Antrag mit den Basisdaten und den erforderlichen Dokumenten über das ELAN-K2 Online-Portal eingereicht werden. Alle fristrelevanten Angaben und die erforderlichen, fristwahrend hochzuladenden Dokumente sind im Einzelnen dem Merkblatt (insbesondere Ziffern 7 und 8) zu entnehmen.
Bis zum 30. September 2022 fristgerecht gestellte Anträge können auch noch im Nachgang hinsichtlich der einzelnen Monatsanträge ergänzt werden. Ein erweitertes Folgeprogramm ist aktuell in Arbeit. Für dieses Folgeprogramm wird eine neue Antragsfrist gelten.
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