Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Frist zur Endabrechnung der Corona-Neustarthilfen für die prüfenden Dritten bis zum 31.3.2023 verlängert.
Dies berichten übereinstimmend der Deutsche Steuerberaterverband und
https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/ue...
Die FAQ zu den Neustarthilfen sollen nach Auskunft des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter dem bekannten Portal
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de in Kürze aktualisiert werden.
Einen Überblick verschafft Ihnen unser Experte Lukas Hendricks im Video:
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