Am 13. Dezember wurden die FAQ zu den Beihilferegelungen überarbeitet und ergänzt.
Auch wenn die Änderungen aufgrund der vielen geänderten Textstellen recht umfangreich scheinen, handelt es sich im wesentlichen um folgende Ergänzungen:
Die letzten Beihilfe-FAQ notierten aus Sommer 2021 und berücksichtigten noch nicht die Erhöhung der Beihilferahmen in der Bundesregelung Fixkosten-Hilfe und der Bundesregelung Kleinbeihilfe aus November 2021.
In allen relevanten Passagen wurden daher die erhöhten Beihilfevolumina eingearbeitet und klargestellt, dass die Erhöhung in der Bundesregelung Fixkosten Hilfe von 10 Millionen auf 12 Millionen sowie die Anhebung des Volumens der Bundesregelung Kleinbeihilfe von 1,8 Millionen auf 2,3 Millionen für die Überbrückungshilfe IV Anwendung finden.
Weiterhin wurden die beihilfefähigen Zeiträume für die Überbrückungshilfe III+ und IV für die Ermittlung der ungedeckten Fixkosten und eventuelle Schäden nach der Bundesregelung Schadensausgleich für die Überbrückungshilfe III+ und IV bis zum Ende des jeweiligen Förderprogramms (31.12.2021 beziehungsweise 30.6.2022) ergänzt.
Außerdem erfolgte die Klarstellung, dass ein nachträglicher Wechsel in die Bundesregelung Schadensausgleich November Hilfe im Rahmen der Schlussabrechnungen für die November Hilfe und Dezember Hilfe nicht mehr möglich ist. Außerdem erfolgt die Klarstellung, dass im Rahmen der Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe III ein Wechsel des Beihilfevolumens möglich ist.
Die weiteren Änderungen betreffen die redaktionelle Einarbeitung der Überbrückungshilfe III+ und IV.
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