Fristverlängerung für Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2023 im Bundesanzeiger bis 31.3.2025
Wie das Bundesamt für Justiz auf seiner Homepage mitteilt, wird es gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 am 31. Dezember 2024 endet, vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. Zur Meldung:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/The...
++++++++++++++++++++++++++++++++++
🔺 Alle News und exklusive monatliche Videoupdates inkl. eines monatlichen Liveseminars mit Lukas Hendricks gibt es hier für StB im Abo:
https://www.ifu-institut.de/de/monatl...
🔺... und hier das Pendant für Mitarbeitende in der Kanzlei:
https://www.ifu-institut.de/de/monatl...
Um Inhalte von Youtube anzuzeigen, klicken Sie bitte hier.Mit dem Laden des Videos willigen Sie einer Verarbeitung Ihrer Daten durch Youtube und zur Übermittlung Ihrer in Drittstaaten ein. Sie können Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung und – übermittlung jederzeit widerrufen. Weitere Details, auch zum Risiko der Datenübermittlung in Drittstaaten, finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.