Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung wird bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Die Fristverlängerung gilt für beide Pakete der Schlussbarechnung!
Fristenübersicht
Schlussabrechnung Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe (Paket 1)
Start Einreichung Paket 1: 5. Mai 2022 für Überbrückungshilfen I-III, November- und Dezemberhilfen
Fristende für Einreichung: 30. Juni 2023 / auf Antrag in Einzelfällen bis 31. Dezember 2023
Frist für Rückzahlungen: Die Bewilligungsstelle wird im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist festsetzen.
Schlussabrechnung Überbrückungshilfe III Plus und IV (Paket 2)
Fristende für Einreichung: 30. Juni 2023 / auf Antrag in Einzelfällen bis 31. Dezember 2023
Frist für Rückzahlungen: Die Bewilligungsstelle wird im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist festsetzen.
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Quelle:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Schlussabrechnung/schlussabrechnung.html
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