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STEUER-News mit Lukas Hendricks: Inflationsprämie im BGBl. verkündet – Ab 26.10.22 kann steuerfreie Inflationsprämie gezahlt werden!

Die bereits vom Bundestag beschlossene Inflationsprämie wurde jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet. Arbeitgeber können somit ab dem 26. Oktober 2022 ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Zulage von bis zu 3.000 Euro gewähren. Wie sind die rechtlichen Voraussetzungen?

Die Regelung ist enthalten im "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" und ergänzt das Einkommenssteuergesetz um den neuen § 3 Nr. 11c EStG.

Der Bundesrat hat dem Gesetz bereits am 7. Oktober 2022 zugestimmt. Am 25. Oktober 2022 wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz selbst tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft. Die Inflationsprämie dürfen Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 gewähren.

Die Details erklärt Steuerberater Lukas Hendricks in diesem Video.

 
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