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STEUER-NEWS mit Lukas Hendricks: Jetzt richtig bei der Geldwäscheverdachtsanzeigestelle der FIU registrieren

? Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG) und unterliegen mit ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz.

?Unter bestimmten Umständen müssen sie eine Verdachtsmeldung gem. § 43 GWG bei der Financial Intelligence Unit (FIU) abgeben. Diese ist grundsätzlich elektronisch über das Meldeportal der FIU (goAML Web, https://goaml.fiu.bund.de) zu übermitteln.

?Verpflichtete (Steuerberater und Steuerbevollmächtigte) müssen sich gem. § 45 Abs. 1 Satz 2 GwG bei goAML registrieren.

?Die Registrierung ist unabhängig von einer konkreten Verdachtsmeldung verpflichtend und muss mit der Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der FIU, spätestens aber zum 01. Januar 2024 erfolgen.

?Lukas Hendricks nimmt Sie mit durch den Registrierungsprozess und zeigt ihnen welche Angaben und Unterlagen Sie für eine Registrierung benötigen

?Zur Registrierung: https://goaml.fiu.bund.de/Home

? Informationen des Zolls: https://www.zoll.de/DE/FIU/Fachliche-...

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