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STEUER-NEWS mit Lukas Hendricks: Neue "Co2-Steuer" für Vermieter | Entlastung für Mieter | Aufteilung Co2-Umlage

? Ab dem 01.01.2023: Entlastung für Mieter - neue "Co2-Steuer" für Vermieter - Aufteilung Co2-Umlage

? Bisher konnten Vermieter von Wohngebäuden die Kosten für CO2-Umlage vollständig an ihre Mieter weitergeben. Der CO2-Preis traf im Ergebnis also ausschließlich den Mieter.

? Der Preis setzte zwar Anreize für sparsames Heizverhalten des Mieters, nicht aber für Sanierungsmaßnahmen des Vermieters. Die klimapolitisch beabsichtigte Lenkungswirkung wurde daher nur begrenzt erreicht.

? Ab dem 01.01.2023 werden die CO2-Kosten von Wohngebäuden zwischen Mietern und Vermietern verteilt. Dabei kommt ein Stufenmodell zur Anwendung, das an die Verantwortungsbereiche und Einflussmöglichkeiten von Vermietern und Mietern anknüpft:

? Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher der Anteil des Vermieters an den Kosten. Damit werden Mieter von schlecht gedämmten Gebäuden entlastet. Vermieter erhalten einen stärkeren Anreiz, die klimapolitisch notwendigen Investitionen in die Sanierung von Gebäuden vorzunehmen.

? Für Nichtwohngebäude wird zunächst eine Pauschalregelung gelten, nämlich eine hälftige Kostenaufteilung. Ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude soll bis Ende 2025 erarbeitet und eingeführt werden.

Zur Grafik: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Down...

Zum Gesetz: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.x...

Im Video erhalten Sie weitere Informationen von Steuerberater Lukas Hendricks.

 
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