Ab dem 1. Januar 2023 sollen kleine Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer befreit werden. Für die Lieferung und Installation der Anlagen sowie für Stromspeicher soll die Steuer ebenfalls wegfallen. Die Gewinnermittlung soll z.B. für PV-Anlagen mit einer installierten Bruttoleistung von bis zu 30 Kilowatt peak wegfallen. Sie können sich auf Einfamilienhäusern einschließlich Nebengebäuden oder auf Gewerbeimmobilien befinden. Aber bekomme ich dann noch einen Investitionsabzugsbetrag für die Anschaffung?
Einen Erwerb in 2022 oder 2023 vergleicht Steuerberater Lukas Hendricks aus Bonn in diesem Video:
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