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STEUER-NEWS mit Lukas Hendricks: Schlussabrechnung Corona-Hilfen | 2. Fristverlängerung jetzt bis 31.08.2023

Update: NEU Fristende für Fristverlängerung Schlussabrechnung Coronahilfen am 31.08.2023 ! WICHTIG !

+++ Fristverlängerung bis 31.8.: Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens sind seit dem 21.06.2023 die Einreichung der Schlussabrechnung sowie die Antragsstellung auf Verlängerung der Schlussabrechnung bis 31. August 2023 möglich +++

? ACHTUNG Fristende für Fristverlängerung Schlussabrechnung Coronahilfen am 30.06.2023

? Bis zum 30.06.2023 müssen alles Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen entweder eingereicht sein oder zumindest das Organisationsprofil des Antragstellers angelegt und eine Fristverlängerung beantragt worden sein.

? Warum Sie die Fristverlängerung unbedingt bis 30.06.2023 beantragen sollten und was man tun kann, wenn das Organisationsprofil für Bearbeitungen „gesperrt“ ist, erklärt Steuerberater Lukas Hendricks.

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