Menü

STEUER-NEWS mit Lukas Hendricks: Schlussabrechnung Corona-Hilfen | Fristende für Fristverlängerung am 30.06.2023

? ACHTUNG Fristende für Fristverlängerung Schlussabrechnung Coronahilfen am 30.06.2023

? Bis zum 30.06.2023 müssen alles Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen entweder eingereicht sein oder zumindest das Organisationsprofil des Antragstellers angelegt und eine Fristverlängerung beantragt worden sein.

? Zum Video Wechsel des prüfenden Dritten:    • Überbrückungshilf...  

? Zum Video Fristverlängerung beantragen:    • Update Schlussabr...  

? Zum Video Einreichungsübersicht im Detail erklärt:    • Nützliche Hilfe f...  

?Info der StBK Sachsen-Anhalt: https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/ue...

? Warum Sie die Fristverlängerung unbedingt bis 30.06.2023 beantragen sollten und was man tun kann, wenn das Organisationsprofil für Bearbeitungen „gesperrt“ ist, erklärt Steuerberater Lukas Hendricks.

Um Inhalte von Youtube anzuzeigen, klicken Sie bitte hier.Mit dem Laden des Videos willigen Sie einer Verarbeitung Ihrer Daten durch Youtube und zur Übermittlung Ihrer in Drittstaaten ein. Sie können Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung und – übermittlung jederzeit widerrufen. Weitere Details, auch zum Risiko der Datenübermittlung in Drittstaaten, finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

 
Wenn Ihnen dieses News-Format gefällt, informiert Sie unser Experte Lukas Hendricks in unseren monatlichen Steuer-News für Steuerberater*innen im Abo über alle wichtigen Neuerungen. Bleiben Sie auch in anderen Bereichen wie Umstrukturierung oder Gemeinnützigkeit immer up-to-date mit unseren Video Abos!

Besuchen Sie uns gerne auch auf YouTube, Facebook, Instagram, LinkedIn und Xing.

Aktuelle Empfehlungen