Die Bundesrepublik übernimmt den Monatsabschlag beim Energieversorger für den Monat Dezember 2022. Die Leistungen sind unpfändbar.
Wie Sie an den Abschlag kommen, was die Regelung für Vermieter für zusätzliche Bürokratiepflichten mit sich bringt und wie die Erstattung versteuert wird, erklärt Steuerberater Lukas Hendricks im Detail:
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Der Bundestag hat am 10.11.2022 beschlossen, zur finanziellen Überbrückung bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse bereits im Dezember 2022 eine einmalige Entlastung für Gas- und Fernwärmekunden vorzusehen (Soforthilfe Dezember).
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