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Überbrückungshilfe IV kommt im 1. Quartal 2022, Frist für die  Überbrückungshilfe  III+ verlängert

 

Die Antragsfrist für die ÜH 3 Plus wurde bis zum 31. März 2022 und die Fristen für die Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Dies teilte die Bundessteuerberaterkammer am 25. November unter Berufung auf das Bundeswirtschaftsministerium, BMWi mit.

Die Überbrückungshilfe III Plus künftig als neue Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt werden.

Ebenfalls vorgesehen ist eine Fortsetzung der aktuell geltenden Neustarthilfe Plus für Selbständige für die Monate Januar bis Ende März 2022. Außerdem soll es für Weihnachtsmärkte, die aktuell besonders von der erneuten Coronawelle betroffen sind, erweiterte Möglichkeiten im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV geben. Verlängert bis zum 31.3.2022 werden auch die Härtefallhilfen, die in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen.

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