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Überbrückungshilfe wird verlängert (= Überbrückungshilfe III)

Die Überbrückungshilfe wird für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (= Überbrückungshilfe III) verlängert und die Konditionen nochmals verbessert. Denn es ist zu erwarten, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Dies betrifft z. B. den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. An den Details arbeiten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Hochdruck.

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