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Verlängerung Überbrückungshilfe III Plus

Am 09.06.2021 hat die Bundesregierung bekanntgegeben, die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus zu verlängern. Die Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten.

Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.

Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus umgesetzt, das inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III ist.

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Alle Infos und die Unterlagen zum Download unter: Verlängerung Überbrückungshilfe III plus (hendricks-consulting.de)

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