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Wenn der Fiskus an Gewinnen partizipieren möchte, dann bitte auch an Verlusten! Die Frage, ob eine Tätigkeit steuerlich als Liebhaberei zu beurteilen ist, wird in der Praxis häufig mit einer „gefühlten Wahrheit“ oder „emotionalen Gerechtigkeitserwägungen“ beantwortet; diese sehen aber durch die „Brille des Finanzamts“ und des Mandanten sehr unterschiedlich aus. In diesem Seminar wird daher die „objektive Wahrheit“ dargestellt: Welche Aspekte sind in welcher Gewichtung und Reihenfolge zu prüfen?

 

Themenschwerpunkte:

  • Prüfungsreihenfolge und Prognoserechnung
  • Besonderheit Anlaufverluste bei typischer „Nicht-Hobby-Tätigkeit“
  • Sonderregelung bei Wohnraumvermietung
  • Zusammenspiel von § 21 EStG und § 23 EStG bzw. § 20 EStG und § 17 EStG
  • Feststellung stiller Reserven beim Übergang zur Liebhaberei
Termine
275,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Lars Mayer (Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt)
Ansprechpartner*in
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Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen