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+++ Achtung: Alle Betriebe in Deutschland mit elektronischen Aufzeichnungssystemen/Kassensystemen müssen diese ihrem zuständigen Finanzamt melden. Durch die Kassenmeldepflicht erhält die Finanzverwaltung weitreichende Kontrollmöglichkeiten. +++

Aktuelle Überprüfungen bei Kassennachschauen und Außenprüfungen decken auf, dass längst noch nicht alle Kassen in Deutschland den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Fehlt die erforderliche TSE oder wird diese nicht richtig verwendet, fehlen die Organisationsunterlagen zur Kasse (wie z.B. die Verfahrensdokumentation) oder die digitalen Daten, ahndet das die Finanzverwaltung mit der Festsetzung von empfindlichen Bußgeldern!


Themenschwerpunkte: 

  • Ab dem 01.01.2025 steht das Mitteilungsverfahren zur Verfügung - Wir zeigen Ihnen detailliert die Inhalte der erforderlichen Meldungen
  • Kassensysteme können nicht über Formulare oder PDF-Vordrucke, sondern lediglich digital gemeldet werden - Hierfür steht das Programm Mein ELSTER" oder die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung
  • Mit dem bereitgestellten Mandantenanschreiben können Sie Ihre Mandanten über die Meldepflicht informieren - Unternehmer sollten eine Übersicht über alle in ihren Betriebsstätten eingesetzten Systeme ausarbeiten und die von der Finanzverwaltung geforderten Daten zusammenstellen
  • Darüber hinaus informieren wir Sie über weitere Änderungen im Zusammenhang mit der Kassenführung – der Gesetzgeber hat die Vorgaben für die Kassenführung ein weiteres Mal deutlich verschärft!
  • In Vorbereitung auf anstehende Kassennachschauen/Außenprüfungen gilt es die Verfügbarkeit und Qualität der steuerlich relevanten Daten sicherzustellen - Alle steuerrelevanten Systeme müssen auf die Abrufbarkeit über die einheitliche digitale Schnittstelle" überprüft werden
  • Wie können die neuen Vorgaben in der Praxis erfüllt werden? – Worum sollten Mandanten sich jetzt zwingend kümmern?
  • Welche Prüfungsansätze verfolgt der Prüfende? – Rechte und Pflichten im Rahmen von Kassennachschauen und Außenprüfungen
Termine
295,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Stefan Hoffmann (Dipl.-Finanzwirt)
Ansprechpartner*in
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Oliver Heuser
heuser@ifu-institut.de
0228 52000-30
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen und StB-Mitarbeitende