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Vertiefende Kenntnisse des steuerlichen Verfahrensrechts sind sowohl für Berufsträger als auch für Mitarbeitende absolut unerlässlich. Nicht von ungefähr wird die Abgabenordnung auch als A&O des Steuerrechts bezeichnet. Dieser Refresher geht - auch anhand zahlreicher Beispiele und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung - auf typische Fragestellungen der täglichen Praxis und gefährliche Stolperfallen ein, wobei bewusst Schwerpunkte gesetzt und Vorkenntnisse vorausgesetzt werden. Dieses Seminar, das speziell für Mitarbeiter/innen in Steuerkanzleien konzipiert wurde, eignet sich auch zur Auffrischung und Vertiefung von Kenntnissen.

 

Themenschwerpunkte:  

  • Kurzüberblick zum Aufbau und Anwendungsbereich der AO
  • Aktuelle Änderungen der AO und des AEAO
  • Refresh! Steuerverfahrensrecht
    Ermessen der Finanzbehörde und Umgang mit Ermessensfehlern/Ermessensfehlgebrauch – Grundsatz des rechtlichen Gehörs – Beweislast/Feststellungslast – Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte – Fristen und Wiedereinsetzung – Antrag auf verbindliche Auskunft – Verwaltungsakte (Bekanntgabe und Mängel – Fehlerhafte Verwaltungsakte) -Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten und Verlagerung der Buchführung ins Ausland – Berichtigung von Erklärungen i.S.d. § 153 AO (Voraussetzungen und Rechtsfolgen/Risiken – u.a. Steuerhinterziehung durch Unterlassen)
  • Alles Wichtige zum Festsetzungs- und Feststellungsverfahren
    Akteneinsicht – Grundlagenbescheid/Folgebescheid – Festsetzungsverjährung/Ablaufhemmungen
  • Die Korrektur von Verwaltungsakten
    Schlichte Änderung außerhalb des Rechtsbehelfsverfahrens – Änderung nach § 164 AO (u.a. Steueranmeldungen) – Korrektur nach § 173 AO wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel
  • Das Erhebungsverfahren mit wichtigen Besonderheiten
    Zahlungserlass – Stundung – Aufrechnung - Verzinsung
  • Das notwendige Wissen zur Außenprüfung
  • Außergerichtliches Einspruchsverfahren
    Akteneinsicht – Einspruch (u.a. Abgrenzung zum Antrag auf schlichte Änderungen) – Risiko der Verböserung, Einspruchsrücknahme – Rechtliches Gehör, Verböserungsmöglichkeit, Rücknahme des Einspruchs – Aussetzung der Vollziehung
  • Sonstiges wie z.B. Haftungsmängel, Festsetzung eines Zwangsgeldes – Nachholung der versäumten Handlung
  • Unterscheidung strafbefreiende Selbstanzeige / bußgeldbefreiende Selbstanzeige
Termine
280,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Carsten Timm (Steuerberater, Rechtsanwalt, Dipl. Finanzwirt)
Ansprechpartner*in
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Oliver Heuser
heuser@ifu-institut.de
0228 52000-30
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater-Mitarbeitende