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Achtung: Kein Vorsteuer-Abzug ab 01.01.2025 für Unternehmer mehr möglich, wenn der leistende Unternehmer eRechnungen verschickt und diese nicht digital empfangen, dauerhaft revisionssicher gespeichert und im Rahmen von Überprüfungen nicht lesbar gemacht werden können!

Alle Unternehmen sind betroffen – ob Kleinstbetriebe oder Großbetriebe! Das bedeutet unwiderruflich den Abschied vom Papier. Abrechnungsdokumente müssen in einem vorgegebenen strukturierten digitalen Format ausgestellt, übertragen und empfangen werden können, als auch eine automatisierte digitale Verarbeitung gewährleisten.


 


Ab dem 01.01.2025 gilt: 

  • die verpflichtende eRechnung auf inländische B2B-Umsätze,
  • eine neue Definition der eRechnung angelehnt an den ViDA-Rechtsetzungsvorschlag und basierend auf der Norm CEN 16931,
  • die Zusammenfassung von Papierrechnung und elektronischer Rechnung, die nicht die Anforderungen an die neue eRechnung erfüllt, unter dem neuen Begriff „sonstige Rechnung“,
  • die Streichung des Vorrangs der Papierrechnung,
  • die Neustrukturierung der Rechnungsausstellungsverpflichtung - ab dem 01.01.2025 kann jeder Unternehmer die „neue" eRechnung im B2B-Bereich erstellen - Es bedarf nicht mehr der Zustimmung des Empfängers!
  • Aussagen zur Echtheit der Herkunft der Rechnung, der Unversehrtheit des Inhalts und ihrer Lesbarkeit.
Lernformat
Termine
295,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Stefan Hoffmann (Dipl.-Finanzwirt)
Ansprechpartner*in
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen
Steuerberater-Mitarbeitende