Menü
 

+++ Die neue elektronische Rechnung wird ab 2025 Pflicht in Deutschland+++


 


Die Zukunft der Rechnungsstellung steht vor der Tür: Ab 2025 wird die eRechnung verpflichtend. Die Papier-Rechnung geht in Rente!

Mit dem Wachstumschancengesetz werden neue und sehr klare Regeln in das UStG eingeführt. Alle Unternehmen müssen ab 2025 eRechnungen im B2B-Bereich empfangen können – ansonsten droht der Verlust des Vorsteuerabzugs. Und das ist nur der erste Schritt. Basierend auf den Umstellungen müssen eRechnungen künftig über zentrale Meldesysteme bereitgestellt und abgeholt werden – und auf diese wird auch die Finanzverwaltung Zugriff haben.

Wichtigste Fakten für Sie als Unternehmen:

 
  • Ab 2025 müssen alle Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten
  • Ab 2025 müssen alle Unternehmer für bestimmte Ausgangsumsätze E-Rechnungen ausstellen. Übergangsregelungen erleichtern den Wechsel zur E-Rechnung

Nutzen Sie die Chance und infomieren Sie sich! 
 

Inhalt

  • Rechnungserstellung: Status Quo und Zielausrichtung ab dem 01.01.2025
  • Ziel der gesamten politischen Neuausrichtung in Europa
  • Ziel der gesamten politischen Neuausrichtung in Deutschland
  • Unterschiede zwischen Papier-, PDF- und eRechnung
  • Neue Definition der eRechnung / neue Definition der sonstigen Rechnung
  • Verpflichtung des Rechnungsausstellers zur Erstellung einer eRechnung für B2B-Umsätze
  • Verpflichtung des Rechnungsempfängers zum Empfang einer eRechnung für B2B-Umsätze
  • Übergangsregelungen für den Rechnungsaussteller , bzw. Rechnungsempfänger von eRechnungen
  • Vorteile für die Unternehmen

Informationen zu Ihrer Videobestellung

  • Mit der Bestellung des Videos per E-Mail (schmitz@ifu-institut.de) teilen Sie uns die Zahl der Mandanten mit, die auf diese Weise informiert werden sollen. Je nach Größe Ihrer Kanzlei bzw. Anzahl der Mandanten fallen folgende gestaffelte Lizenzgebühren an (Mindestabnahme = 20 Lizenzen):

     10,- EUR je Lizenz – ab 20 bis 200 Mandanten
       8,- EUR je Lizenz – für den 201. bis zum 500. Mandanten
       7,- EUR je Lizenz – ab dem 501. Mandanten
​​​​
  • Daneben können Sie angeben, ob Sie DATEV oder Addison nutzen. Das für Ihre Mandanten optimierte Video wird dann entsprechende Formulierungen enthalten (sollten Sie mit einem anderen Softwarehaus zusammenarbeiten, sehen Ihre Mandanten eine allgemeine Variante).
 
  • Gerne implementieren wir auch kostenlos Ihr Kanzlei-Logo im Video. Idealerweise schicken Sie uns dieses in einem Vektor-Bildformat (zum Beispiel .svg / .eps / .ai) oder aber als transparente .png-Datei mit einer Auflösung von mindestens 400 Pixel Breite / Höhe zu.
 
Ihre Mandanten greifen über ein separates Lernportal auf die Informationen zu. Hierfür erhalten Sie eine Kurzanleitung von uns. Diese können Sie zusammen mit dem Muster-Anschreiben an die Mandantschaft herausgeben.
 
Marina Schmitz
IFU-Institut für Unternehmensführung GmbH

Telefon:
0228 52 000 33 

E-Mail:
schmitz@ifu-institut.de