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+++ Nach dem Grundlagenseminar „Die Sperrfrist nach § 22 UmwStG: Regelungsinhalt und Folgeumwandlungen als Steuerfalle" folgt das Intensivseminar zur Auseinandersetzung mit speziellen Einzelfragen und der aktuellen Rechtsprechung +++


In der Umstrukturierungspraxis verlangen die Sperrfristregelungen aus § 22 UmwStG erhöhte Aufmerksamkeit. Für einen möglichst sicheren Umgang zugleich mit den komplexen Facetten dieser umwandlungssteuerlichen Vorschrift, widmet sich das Intensivseminar zu § 22 UmwStG ausgewählten Fragestellungen mit besonderer Praxisrelevanz.


Themenschwerpunkte:
  • Verdoppelung stiller Reserven zur Sicherstellung einer Einmalbesteuerung
  • Verhältnis zwischen Grundtatbestand und den Ersatztatbeständen
  • Aufteilung erhaltener Anteile in besonderen Fällen
  • Besonderheiten bei einer Personengesellschaft als Einbringender
  • Weitereinbringungen nach §§ 20, 21 UmwStG zum Buchwert
  • Zusammentreffen von EGI und EGII
  • Sperrfristbeendigung nach § 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG
  • Mitverstrickung von Anteilen nach § 22 Abs. 7 UmwStG
  • Aktuelle Rechtsprechung zu § 22 UmwStG

Termine
275,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Marcel Jordan (Steuerberater)
Ansprechpartner*in
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Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen