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Das Seminar soll Ihnen dabei helfen, erfolgreiche Korrekturanträge an die Finanzbehörde zu richten, wenn Ihnen Ihre Mandanten erst lange nach Ergehen des Steuerbescheides steuerlich bedeutsame Unterlagen zukommen lassen oder der Steuerbescheid fehlerhaft ist und ein Einspruch wegen Fristablauf nicht mehr möglich ist. Deshalb ist es unbedingt notwendig, bereits vorab die Voraussetzungen für eine Korrektur nach der Abgabenordnung zu kennen, möglichst zu erfüllen und den Mandanten darüber in Kenntnis zu setzen. 

 

Themenschwerpunkte:

  • Der notwendige Überblick über die Korrekturvorschriften der AO von § 129 bis § 177 – Voraussetzungen und Argumente für deren Anwendung
  • Typische Praxisprobleme und Praxisfälle rund um die Berichtigung von Steuerbescheiden 
  • Die Korrekturbefugnisse der Finanzbehörden und deren Grenzen
  • Sonderprobleme durch Ablaufhemmungen der Festsetzungsfrist innerhalb des Korrekturverfahrens
  • Welche Möglichkeiten zur Korrektur von Fehlern, die nicht mehr berichtigt werden können, gibt es?
  • Besonderheiten und Handlungsempfehlungen für die tägliche Praxis
Termine
195,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Heike Marczinek (Dipl.-Finanzwirtin)
Ansprechpartner*in
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Oliver Heuser
heuser@ifu-institut.de
0228 52000-30
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen und StB-Mitarbeitende