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+++ Beratungsbedarf im Hinblick auf die Stiftungsrechtsreform zum 01.07.2023 +++


Am 01.07.2023 war es soweit: Die wesentlichen Neuregelungen des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts traten in Kraft. Die Reform stellt die größte Umgestaltung des Stiftungsrechts seit Einführung des BGB dar und ist damit für die stiftungs(steuer)rechtliche Praxis von größter Bedeutung.

Aufbauend auf den Grundlagen des Stiftungszivilrechts stellt das Seminar die wichtigsten Eckpunkte der Reform vor: Haftungserleichterungen u.a. durch die neue Business-Judgement-Rule werden genauso thematisiert wie die neuen gesetzlichen Regelungen zur Vermögensstruktur und -verwaltung sowie Möglichkeiten zur Satzungsänderung bzw. Zusammenführung mit anderen Stiftungen.

Abgerundet wird das Seminar mit einem ausführlichen Blick auf die steuerrechtlichen Besonderheiten bei Stiftungen: Was ist bei Errichtung, Bestehen und Beendigung der Stiftung steuerlich zu beachten und wie lässt sich die Rechtsform Stiftung gestaltend einsetzen? Diese Fragen werden anhand zahlreicher Beispielsfälle beantwortet.  



Themenschwerpunkte: 
  • Grundlagen des Stiftungsrechts und Änderungen durch die Stiftungsrechtsreform zum 01.07.2023
  • Besteuerung der Stiftungen mit Körperschaftsteuer (einschließlich Besonderheiten bei steuerbegünstigten Stiftungen)
  • Besteuerung der Destinatäre
  • Steuerrechtliche Betrachtung der Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen
  • Erbschaft- und schenkungsteuerliche Besonderheiten bei Stiftungen
  • Stiftungsspezifische Besonderheiten beim Spendenabzug
Lernformat
Termine
355,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Lukas Schultewolter (Dipl.-Finanzwirt)
Ansprechpartner*in
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Svenja Jamann
jamann@ifu-institut.de
0228 52000-45
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen
Steuerberater/innen und StB-Mitarbeitende