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+++ USt-Satzbestimmung – Besteuerung von Reiseleistungen – BMF zu Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen sowie zu Mitteilungspflichten für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler – Kalkulation des Finanzamts bei der BP +++


Taxi-, Mietwagen- und Busunternehmen gibt es in jeder Stadt und somit auch als Mandant in nahezu jeder Steuerberatungskanzlei. Damit müssen Sie und Ihre Mitarbeiter die vielen Besonderheiten der Branche kennen.

In diesem Seminar erlernen Sie die Bestimmung des richtigen Umsatzsteuersatzes und die korrekte Anwendung der Besteuerung von Reiseleistungen. Darüber hinaus werden die neuen BMF-Schreiben zu den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen bei Taxi- und Mietwagenunternehmen und den kommenden Mitteilungspflichten für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler vorgestellt. Abgerundet wird das Seminar mit einer Darstellung, wie das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung in der Branche konkret vorgeht. Um Ihre Mandanten dabei bestmöglich zu unterstützen, sollten Sie mit der Taxi-Nachkalkulation der Finanzverwaltung vertraut sein und typische Stellschrauben sowie Angriffspunkte kennen.


Themenschwerpunkte: 
  • Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen bei Taxi- und Mietwagenunternehmen - Das neue BMF-Schreiben vom 11.03.2024
  • Mitteilungspflichten für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ab 2025 laut BMF vom 28.06.2024
  • Wann gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei Bussen, Taxen und Mietwagen?
  • In welchen Fällen geht der BFH von einer einheitlichen Leistung aus? 
  • Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen 
  • Ein „Buch mit sieben Siegeln“: Die Besteuerung von Reiseleistungen bei Busunternehmen
  • Die private PKW-Nutzung bei Taxen und Mietwagen
  • Betriebsprüfung in der Taxi- und Mietwagenbranche - Wie funktioniert die Kalkulation des Finanzamts?
Termine
195,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Matthias Ulbrich (Dipl.-Finanzwirt, FH)
Ansprechpartner*in
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Svenja Jamann
jamann@ifu-institut.de
0228 52000-45
Veranstaltungsort