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Die siebenjährige Sperrfrist aufgrund von Einbringungsvorgängen in eine Kapitalgesellschaft nach §§ 20 ff. UmwStG und die Auswirkungen von Folgeumwandlungen vor dem Hintergrund einer rückwirkenden Einbringungsgewinnbesteuerung

Im Zusammenhang mit Einbringungen nach §§ 20 ff. UmwStG (Umwandlungssteuergesetz) unter dem gemeinen Wert ist die siebenjährige Sperrfrist aus § 22 Abs. 1 bzw. 2 UmwStG für die Beratungspraxis von enormer Bedeutung. Grundsätzlich sinnvolle Folgeumwandlungen können hier nämlich als möglicher Sperrfristverstoß in eine Steuerfalle führen. In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Regelungen aus § 22 UmwStG und eine Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Umwandlungen innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist. 
Themenschwerpunkte: 
 
  • Einbringungsvorgänge nach dem UmwStG
  • Sinn und Zweck des UmwStG
  • Sperrfristregelungen aus § 22 Abs. 1 und 2 UmwStG
  • Auswirkungen einer rückwirkenden Einbringungsgewinnbesteuerung
  • Unterschied zwischen Einbringungsgewinn I und II
  • Systematik zwischen Veräußerungsgewinn und Einbringungsgewinn
  • Nachweis zum 31.05. aus § 22 Abs. 3 UmwStG
  • Folgeumwandlungen als Sperrfristverstoß

Tipp: Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für weitere Interessenten in Ihrer Kanzlei!
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Veranstaltungsart
245,00 €
Preis zzgl. 19% USt.
Zielgruppe
Steuerberater/innen
Rechtsanwälte
Ansprechpartner*in
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Marina Schmitz
schmitz@ifu-institut.de
0228 52000-33

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