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Die Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ist ein „Klassiker“ der Vermögensnachfolgegestaltung. Gestiegene Immobilienpreise, geänderte Bewertungsregeln für Grundstücke und volatile Depotwerte tragen dabei oftmals zu zeitnahen Übertragungsüberlegungen bei. Vor diesem Hintergrund geht das Seminar auf steuerliche und zivilrechtliche Fragen der vorweggenommenen Erbfolge ein.



Themenschwerpunkte: 

  • Bewertung von Immobilien für Zwecke der Schenkungsteuer und Anerkennung von Verkehrswertgutachten
  • Unentgeltliche und teilentgeltliche Übertragung von Immobilien (gemischte Schenkung) in der steuerlichen Gesamtschau
  • Übertragung von Immobilien unter Nießbrauchs- oder Wohnrechtsvorbehalt sowie von Kapitalvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt in der steuerlichen Gesamtschau
  • Leistungsauflagen wie Rentenvereinbarungen und Pflegeverpflichtungen in der steuerlichen Gesamtschau
  • Lebzeitige Güterstandsregelungen
  • Abgrenzungsfragen bei der Übertragung des Familienheims im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
  • Vor- und Nachteile von Familiengesellschaften
  • Einzelfragen zur Übertragung weiteren Vermögens (Rentenversicherungen, Depots, Kunstgegenstände)
  • Zivilrechtliche Vorbehalte (Widerruf- und Rücktrittsrechte, Einbeziehung von Pflichtteilsansprüchen)

Termine
315,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Prof. Dr. Gerd Brüggemann (Langjähriger Dozent a.d. Hochschule der Finanzen NRW)
Ansprechpartner*in
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Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen