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Die einkommensteuerlichen Regelungen zur Bilanzberichtigung und zur Bilanzänderung und die Bestandskraft von Steuerbescheiden beschränken und ergänzen sich auf häufig überraschende Weise. Obwohl Bescheide verfahrensrechtlich „offen“ sind, können Bilanzwahlrechte verbraucht sein; obwohl Bescheide nicht mehr änderbar sind, können Gewinnauswirkungen von Bilanzierungsfehlern noch nachgeholt werden. In dem Seminar werden die typischen Fallgruppen der Bilanzberichtigung und Bilanzänderung anhand von Beispielsfällen erläutert.

 
Themenschwerpunkte:
  • Die komplett unterlassene Bilanzierung
  • Fortgeführte Bilanzierung trotz unerkannter Betriebsaufgabe (Wegfall der Betriebsaufspaltung)
  • Unterbliebene Entnahmebuchung
  • Nicht erfolgte Aktivierung von Einlagen oder Herstellungskosten
  • Zu Unrecht erfolgte Aktivierung von sofort abziehbaren Aufwendungen
  • Zu hohe oder zu geringe Bildung von Rückstellungen
  • AfA-Fehler
  • Unterlassene Ausübung von Bilanzierungswahlrechten (Anschaffungskostenminderung, Sonder-AfA, Bildung steuerfreier Rücklagen) 
Termine
245,00
p.P.
Zzgl. USt.
Referent*in
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Lars Mayer (Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt)
Ansprechpartner*in
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Tanja Bach
bach@ifu-institut.de
0228 52000-13
Veranstaltungsort
Zielgruppe
Steuerberater/innen