Allgemeines
+++ Ab sofort im praktischen Video-Format (Dauer ca. 2 h) und als dauerhaftes „Nachschlagewerk“ verfügbar! (Inkl. Unterlagen) +++.png)
Das Video ermöglicht einen aktuellen Überblick zu den
gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten der Kapitalkonten bei PersG ab 2024 aufgrund des MoPeG und der
Eigenkapitalgliederung bei KapG. Hieran anknüpfend werden die
steuerrechtlichen Problemfelder der Kapitalkonten bei PersG in einer Gesamtbetrachtung für das Bilanzsteuerrecht, die
Besteuerung der Mitunternehmer sowie der
Erbschaftsteuer und
Grunderwerbsteuer erörtert. Zugleich erfolgt eine Abgrenzung zu den steuerrechtlichen Folgen auf der
Ebene der KapG und deren Anteilseignern.
Themenschwerpunkte:
- Gesellschaftsrechtliche Ausgangslage für PersG nach dem MoPeG
- Kapitalkonto bei einer rechtsfähigen GbR mit gewerblichen Einkünften
- Kapitalkonto bei einer gewerblichen OHG, KG, GmbH & Co. KG
- Kapitalkonto bei einer atypisch stillen Gesellschaft
- Folgen des Kapitalkontos für die Rechtsbeziehungen unter den Gesellschaftern
- Typische Kapitalkontenmodelle in der Vertragspraxis
- Zweikontenmodell
- Drei- bzw. Mehrkontenmodell
- Gesellschaftsverträge mit einer sog. "gesamthänderischen Rücklage"
- Besonderheiten bei der Bilanzierung von ausstehenden Einlagen, von
Gewinnauszahlungsansprüchen und von verdeckten Einlagen in eine PersG
- Bedeutung der Kapitalkontenmodelle für das Steuerrecht
- Übertragungen gem. § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 1 und 2 EStG
- Einbringungen gem. § 24 UmwStG
- Kapitalkonto i.S.d. § 15a EStG und Besonderheiten im Rechtsschutz
- Umsatzsteuerrechtliche Folgen in der Leistungsbeziehung PersG <-> Gesellschafter
- Erbschaftsteuerrechtliche Folgen (Verhältnis Schenkung <-> Einlagen)
- Grunderwerbsteuerrechtliche Folgen (Verhältnis Veräußerung <-> Einlagen)
- Abgrenzung: Eigenkapital bei einer GmbH
- Eigenkapitalgliederung gem. §§ 266, 272 HGB
- Bedeutung des steuerlichen Einlagekontos und Rechtsschutz (§ 27 KStG)
- Bilanzierung von offenen und verdeckten Einlagen in eine KapG
- Anwendung der §§ 7 Abs. 8, 15 Abs. 4 ErbStG
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